Dumme Antworten statt Baumschutzsatzung!

Bild: pixel2013-CC0

Betreff: Artikel in „Wir sind Werder“ 18/20 vom 26.10.20 S.5: – „ Antworten zum Thema Baumschutz in Werder“

Die „Stadt Werder“ (?) – gibt hier Antworten, die die Problematik ganz offensichtlich verschleiern sollen und damit die Erforderlichkeit der Bemühungen von B90/Die Grünen eindrucksvoll unterstreichen, auch für Werder eine Baumschutzsatzung zu schaffen:

Es wird behauptet, dass das Fällen von Bäumen außerhalb der Nist- und Brutzeit (März – September) nicht uneingeschränkt erlaubt sei, obwohl Werder keine Baumschutzsatzung hat, denn „im Stadtgebiet“ gelte die GehölzschutzVO des Landkreises PM . Diese schütze Bäume mit Stammumfang von mindestens 60 cm…

Etwas später wird dann verschämt eingeräumt, dass dies nur im Außenbereich, nicht aber im Innenbereich der Stadt gelte! 

Dann folgt noch die kühne These, der Innenbereich werde „meist durch die Baulandgrenzen des Grundstücks“ definiert – Unfug!

Ein Blick in §1 (1a) der GehölzschutzVO PM genügt; sie findet keine Anwendung

im Innenbereich der Gemeinden

im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen nach Baurecht sowie von Grünordnungsplänen als Satzung

Die schmerzliche Wahrheit: Im Innenbereich von Werder – das sind alle im Zusammenhang bebauten Ortsteile – und im Bereich aller Bebauungspläne ist das Fällen von Bäumen (Oktober – Februar) in der Tat uneingeschränkt erlaubt!

Eine Baumschutzsatzung – wie sie die meisten Gemeinden Deutschlands haben – ist mehr als überfällig!